Kurs ist bereits ausgebucht
Sie haben neu im Pfarrbüro angefangen und benötigen eine umfassende Einführung in Ihr neues Aufgabenfeld? Oder arbeiten Sie schon länger im Pfarrbüro und wollen Ihr Fachwissen noch erweitern? Im Basiskurs erhalten Sie die notwendigen fachlichen Inhalte und haben gleichzeitig die Möglichkeit zur Reflexion.
Themen des zweitägigen Basisseminars
Ablauf:
Donnerstag, 05. Okt. 2023: 09.00 - 10.00 Begrüßung und Kennenlernen
10.00 -12.00 Organisation und Kommunikation im Pfarrbüro
12.00 - 13.30 Mittagspause
13.30 - 15.00 Organisation und Kommunikation im Pfarrbüro
15.00 - 15.30 Kaffeepause
15.30 - 17.00 Rechte und Pflichten der Pfarrsekretär/In
17.15 - 18.00 Mit der Kirche leben - in der Kirche arbeiten
18.00 Abendessen, anschließend gemütliches Beisammensein und Erfahrungsaustausch
Freitag, 06. Okt. 2023 Ganztägig: Kirchenrechtliche Alltagsfragen des Pfarrbüros: Eherecht, Taufe und Firmung, Paten,
Kirchenaus- und -wiedereintritt, Übertritt usw.
Termin: Donnerstag, 05. Oktober bis Freitag, 06. Oktober 2023
Beginn: Donnerstag um 9.00 Uhr
Ende: Freitag um ca. 17.30 Uhr
Ort: Bildungshaus Hermannsberg, Hermannsberg 1, 93109 Wiesent
Zielgruppe: Neue Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre und Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger im Pfarrbüro tätig sind.
Kosten: 198 € inkl. einer Übernachtung im EZ mit VP
(188,00 € für Mitglieder BVPS)
Anmeldeschluss: Dienstag, 1. September 2023 (danach evtl. noch nach telefonischer Rücksprache mgl.)
Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Teilnehmer/Innen beschränkt. Daher werden die Teilnehmerplätze nach Eingang der Anmeldung vergeben.
INTERN: Protokoll zur 8. ordentlichen
Mitgliederversammlung am 20.04.2023 in Regensburg/Burgweinting unter "Infos der Vorstandschaft"
INTERN: Jahresbericht der Vorstandschaft 30.04.2022 bis 19.04.2023
Formular zur Übertragung der Siegelführung
Das Bischöfliche Ordinariat hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband ein offizielles Formular zur Übertragung der Siegelberechtigung erarbeitet. Damit ist es zukünftig möglich, auch der Pfarrsekretärin/dem Pfarrsekretär die Siegelführung für einige Amtshandlungen zu übertragen. Außer in den genannten Punkten obliegt die Ausübung der Siegelführung weiterhin ausschließlich der siegelberechtigten Person gemäß § 4 Abs. 2 der Siegelordnung für das Bistum Regensburg.