solide Schulausbildung und eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf,
welcher der Tätigkeit im Pfarrbüro verwandt ist (z.B. Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation)
sicherer Umgang mit moderner EDV und sonstigen modernen Bürogeräten
Das Bischöfliche Ordinariat hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband ein offizielles Formular zur Übertragung der Siegelberechtigung erarbeitet. Damit ist es zukünftig möglich, auch der
Pfarrsekretärin/dem Pfarrsekretär die Siegelführung für einige Amtshandlungen zu übertragen. Außer in den genannten Punkten obliegt die Ausübung der Siegelführung weiterhin ausschließlich der
siegelberechtigten Person gemäß § 4 Abs. 2 der Siegelordnung für das Bistum Regensburg.