In den Matrikelbüchern finden wir noch viele Seiten, die in alten Handschriften abgefasst sind. Erwachsene können das Lesen dieser Hand- schriften noch erlernen. Es braucht ein wenig Zeit, ein wenig Übung und Hilfestellung, aber es ist zu schaffen – und kann nebenbei auch ein gutes „Gehirntraining sein.
Ref: Fr. Dr. Camilla Weber,
Archiv- und Bibliotheksdirektorin, Bischöfl. Zentralarchiv
"Was steckt eigentlich hinter .... was versteht man unter ....."
Erläuterungen kirchenrechtlicher Begriffe und deren Hintergründe.
Da der Kurs als Workshop aufgebaut ist, bitten wir die Teilnehmer einige Wochen vor dem Kursbeginn per
Mail die zu erklärenden kirchenrechtlichen Begriffe an die Kursleitung zu stellen, die dann berücksichtigt werden.
Ref: Ulrich Kaiser, Lic. jur. can. Bischöfl. Konsistorium
Dabei oft auftauchende Fragen sind z.B. :
- Wie funktioniert eine Defizitabrechnung
Da der Kurs als Workshop aufgebaut ist, bleibt noch etwas Zeit um Fragen der Teilnehmer mit aufzunehmen. Dazu können die Teilnehmer einige Wochen vor dem Kursbeginn per Mail noch ca. 1-2 Fragen an die Kursleitung stellen, die dann nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Märchen deuten unseren Lebensweg
Märchen beschreiben unseren Lebensweg und die Lebensentwicklung. Jedes Märchen hat sein Lebensthema und doch ist es so geschrieben, dass sich jeder irgendwo wiederfinden kann. In Märchen kann man den Sinn des Lebens erahnen. Märchen sind symbolische Spiegelungen unserer Wirklichkeit.
"Glauben in einer säkularisierten
Welt"
Ref: Pfr. Adolf Schöls, Geistlicher Beirat BVPS u. Pfarrer in Nittenau
INTERN: Protokoll zur 8. ordentlichen
Mitgliederversammlung am 20.04.2023 in Regensburg/Burgweinting unter "Infos der Vorstandschaft"
INTERN: Jahresbericht der Vorstandschaft 30.04.2022 bis 19.04.2023
Formular zur Übertragung der Siegelführung
Das Bischöfliche Ordinariat hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband ein offizielles Formular zur Übertragung der Siegelberechtigung erarbeitet. Damit ist es zukünftig möglich, auch der Pfarrsekretärin/dem Pfarrsekretär die Siegelführung für einige Amtshandlungen zu übertragen. Außer in den genannten Punkten obliegt die Ausübung der Siegelführung weiterhin ausschließlich der siegelberechtigten Person gemäß § 4 Abs. 2 der Siegelordnung für das Bistum Regensburg.