Regionalschulung
Auffrischungskurs
Wann wird ein Dispens benötigt und warum? Welche Formulare werden für eine Eheschließung benötigt und wer füllt sie aus? Was passiert, wenn die Eheleute nicht in der örtlichen Pfarrei getauft und gefirmt wurden? Diese und mehr Fragestellungen tauchen in der täglichen Arbeit im Pfarrbüro immer wieder auf. Dieser Auffrischungskurs befasst sich mit den Themen Katholisches Eherecht, Eheprotokoll und Matrikelführung, Formulare rund um die Eheschließung und Eherecht im kirchlichen Meldewesen.
Termin 1: Montag, 05.03.2018, 9.00 Uhr – ca. 13.00 Uhr
Ort: Pfarrsaal St. Jakob, 93413 Cham, Kirchplatz
Termin 2: Montag, 15.10.2018, 9.00 Uhr – ca. 13.00 Uhr
Ort: Pfarrsaal St. Leonhard, 85104 Pförring, Marktplatz
Zielgruppe: Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre und Bedienstete im Pfarrbüro
Referent: Ulrich Kaiser, Lic. jur. can., Bischöfliches Konsistorium
Teilnehmer: 20 - 30
Kosten: 5,00 € ( Der Betrag ist am Veranstaltungstag zu begleichen)
Eine Anmeldung ist über unsere Homepage erforderlich
Anmeldeschluss: jeweils eine Woche vor Kursbeginn
Schulungsbedingungen:
Nach Ihrer Anmeldung zu diesem Kurs erhalten Sie eine
Teilnahmebestätigung. Die Quittung für die Kursgebühr erhalten Sie am Kurstag ausgehändigt. Bei Verhinderung bitten wir um rechtzeitige schriftliche Abmeldung per Email unter info@bvps-regensburg.de
Wir behalten uns vor, bis 5 Kalendertage vor dem Termin den Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl, Referentenausfall oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abzusagen. Sie erhalten dann eine Absage vom Berufsverband. Im Falle der rechtzeitigen Abmeldung oder Absage des Kurses werden bereits bezahlten Kursgebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
INTERN: Protokoll zur 8. ordentlichen
Mitgliederversammlung am 20.04.2023 in Regensburg/Burgweinting unter "Infos der Vorstandschaft"
INTERN: Jahresbericht der Vorstandschaft 30.04.2022 bis 19.04.2023
Formular zur Übertragung der Siegelführung
Das Bischöfliche Ordinariat hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband ein offizielles Formular zur Übertragung der Siegelberechtigung erarbeitet. Damit ist es zukünftig möglich, auch der Pfarrsekretärin/dem Pfarrsekretär die Siegelführung für einige Amtshandlungen zu übertragen. Außer in den genannten Punkten obliegt die Ausübung der Siegelführung weiterhin ausschließlich der siegelberechtigten Person gemäß § 4 Abs. 2 der Siegelordnung für das Bistum Regensburg.